KREATIVES
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MEDIENGESTALTER/IN DIGITAL UND PRINT
Die Ausbildung zum/zur Mediengestalter/in ist in drei
Fachrichtungen möglich. In der Fachrichtung Beratung
und Planung planen Mediengestalter/innen
unterschiedliche Medienprojekte wie Zeitschriften,
Werbebroschüren oder Internetseiten. Sie ermitteln
Kundenwünsche, erstellen Kalkulationen, formulieren
Angebote und schließen Verträge ab. Sie übernehmen
Teilaufgaben des Projektmanagements wie Personal,
Termin-, Kosten- und Sachmittelplanung. Im
Team arbeiten sie Projektkonzeptionen aus, visualisieren
die Ergebnisse und präsentieren sie den Kunden/
innen.
Mediengestalter/in Digital und Print der Fachrichtung
Gestaltung und Technik planen Arbeitsabläufe und
gestalten einzelne Elemente für Medienprodukte wie
Zeitungen, Verpackungen, E-Books, Websites oder
dreidimensionale Darstellungen. Sie erstellen und
übernehmen z. B. Text-, Grafik-, Audio- und Videodaten
und bereiten sie für die Mehrfachnutzung (Cross
Media Publishing) auf.
In der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
entwickeln sie Konzeptionen für Medienprodukte wie
Zeitschriften, Werbebroschüren oder Internetseiten.
Sie ermitteln, welche Zielgruppen angesprochen werden
sollen und sammeln Ideen für die Umsetzung des
Auftrags. Sie erstellen Konzeptionen und visualisieren
ihre Ideen und Entwürfe so, dass den Kunden/innen
verschiedene Gestaltungsvarianten vorgestellt werden
können. Sind die Kunden/innen
mit dem Ergebnis
zufrieden, arbeiten sie die Entwürfe mediengerecht
aus.
Kreativität und Sinn für Ästhetik, zeichnerische Fähigkeiten
und räumliches Vorstellungsvermögen sowie
kaufmännisches Denken, organisatorische Fähigkeiten
und Teamfähigkeit sind neben der Kundenorientierung
für diese Berufe unerlässlich. Werbeagenturen,
Werbeabteilungen von Unternehmen in
Industrie, Handel, Druck- und Medienwirtschaft bieten
ausgezeichnete berufliche Perspektiven.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Berufsschule: BZTG (Bildungszentrum
für Technik und Gestaltung),
Oldenburg; VBS Bremerhaven;
BMK Hamburg
• Voraussetzung: Überwiegend mittlerer Bildungs-
abschluss oder Hochschulreife