
Kreatives
Kreatives
MEDIENGESTALTER/IN DIGITAL UND PRINT
Die Ausbildung zum/zur Mediengestalter/Mediengestalterin
ist in drei Fachrichtungen möglich. In
der Fachrichtung Beratung und Planung planen
Mediengestalter unterschiedliche Medienprojekte
wie Zeitschriften, Werbebroschüren oder Internetseiten.
Sie ermitteln Kundenwünsche, erstellen
Kalkulationen, formulieren Angebote und schließen
Verträge ab. Sie übernehmen Teilaufgaben des
Projektmanagements wie Personal-, Termin-, Kosten
und Sachmittelplanung. Im Team arbeiten sie
Projektkonzeptionen aus, visualisieren die Ergebnisse
und präsentieren sie den Kunden.
Mediengestalter/Mediengestalterin Digital und Print
der Fachrichtung Gestaltung und Technik planen
Arbeitsabläufe und gestalten einzelne Elemente für
Medienprodukte wie Zeitungen, Verpackungen,
E-Books, Websites oder dreidimensionale Darstellungen.
Sie erstellen und übernehmen z. B. Text-,
Grafik-, Audio- und Videodaten und bereiten sie für
die Mehrfachnutzung (Cross Media Publishing) auf.
In der Fachrichtung Konzeption und Visualisierung
entwickeln sie Konzeptionen für Medienprodukte
wie Zeitschriften, Werbebroschüren oder Internetseiten.
Sie ermitteln, welche Zielgruppen angesprochen
werden sollen und sammeln Ideen für die
Umsetzung des Auftrags. Sie erstellen Konzeptionen
und visualisieren ihre Ideen und Entwürfe so,
dass den Kunden verschiedene Gestaltungsvarianten
vorgestellt werden können. Sind die Kunden mit
dem Ergebnis zufrieden, arbeiten sie die Entwürfe
mediengerecht aus.
Kreativität und Sinn für Ästhetik, zeichnerische Fähigkeiten
und räumliches Vorstellungsvermögen sowie
kaufmännisches Denken, organisatorische Fähigkeiten
und Teamfähigkeit sind neben der Kundenorientierung
für diese Berufe unerlässlich. Werbeagenturen,
Werbeabteilungen von Unternehmen in
Industrie, Handel, Druck- und Medienwirtschaft
bieten
ausgezeichnete berufliche Perspektiven.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Berufsschule: BZTG (Bildungszentrum
für Technik und Gestaltung),
Oldenburg; VBS Bremerhaven;
BMK Hamburg
• Voraussetzung: Überwiegend mittlerer Bildungs-
abschluss oder Hochschulreife