DER AUSBILDUNGSVERTRAG
Du hast einen Ausbildungsplatz gefunden? Wunderbar!
Bevor es losgeht, schließt Du mit Deinem
Ausbildungsbetrieb einen Vertrag. Idealerweise besprichst
Du mit Deinem Ausbilder alle Punkte des
Vertrages.
Folgendes muss auf jeden Fall darin enthalten sein:
• Die Berufstätigkeit, für die Du ausgebildet wirst
• Das genaue Datum des Ausbildungsbeginns und
die Ausbildungsdauer
• Die Dauer der täglichen/regelmäßigen Arbeitszeiten
• Die Dauer der Probezeit
• Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Unternehmens
• Dein Urlaubsanspruch: Prüfe, ob er den tariflichen
bzw. gesetzlichen Bestimmungen entspricht.
• Die Höhe Deiner Ausbildungsvergütung
• Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag
gekündigt werden kann.
Sollten weitere Klauseln darin enthalten sein, überprüfe
genau, ob sie rechtens sind. Bei den Kammern
erhältst du Informationen dazu.
Wichtig: Dieser Vertrag ist nur gültig mit der
Unterschrift Deines Ausbilders, Deiner eigenen
Unterschrift und – solltest Du noch keine 18 Jahre
alt sein – der Unterschrift Deiner Erziehungsberechtigten.
leistungen. Wer gezielt nach Arbeitsabläufen,
Produkten oder Tätigkeitsbereichen fragt, kann
punkten.
Noch viele weitere Tipps rund um mögliche Fragen
und das richtige Verhalten im Vorstellungsgespräch
findest Du auf verschiedenen Internetportalen und
in passenden Ratgebern für Berufseinsteiger.
Wichtig: Sollte es beim ersten Mal nicht klappen,
betrachte das Gespräch als Übung. Nur
Übung macht den Meister!
DIE AUSBILDUNGSVERGÜTUNG
Bei einer dualen Berufsausbildung ist die Höhe
Deiner Ausbildungsvergütung im Vertrag festgelegt.
Sie richtet sich normalerweise nach tariflichen
Regelungen. Einen Teil der Vergütung kann der Ausbildungsbetrieb
als Sachleistung abziehen, wenn
er Dir z. B. Kost und Logis zur Verfügung stellt. Du
hast jedoch Anspruch auf mindestens 25 % Deiner
Netto-Ausbildungsvergütung.
Wie viel Du genau bekommen kannst, erfährst Du z. B.
im Internet beim Bundesinstitut für Berufsbildung
(www.bibb.de). Die Höhe der Vergütung kann jedoch
abweichen, etwa wenn Dein Betrieb nicht tariflich gebunden
ist. Normalerweise steigt die Vergütung auch
mit jedem Ausbildungsjahr. Absolvierst Du Deine Ausbildung
an einer Berufsfachschule, erhältst Du normalerweise
keine Ausbildungsvergütung.
Der Besuch einer öffentlichen Berufsfachschule ist
kostenfrei, an privaten Berufsfachschulen
gelten
unterschiedliche Schulgelder.
Es gibt verschiedene
öffentliche und private Förderprogramme, die Dir
bei der Finanzierung helfen können. Erkundige Dich
bei Deiner Berufsfachschule danach.
Wer ein duales Studium aufnimmt, erhält meistens
ein Gehalt, das sich nach den üblichen Ausbildungsvergütungen
richtet. Oft übernehmen die Arbeitgeber
auch die anfallenden Studiengebühren und bezahlen
Lernmaterial wie z. B. notwendige Bücher.
Einige Firmen zahlen nur während der Praxisphasen
ein Gehalt. Über die genaue Höhe Deiner Bezüge
informierst Du Dich am besten vor Vertragsabschluss.
111
/(www.bibb.de)