RECHTSWESEN
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DUALES STUDIUM
DIPLOM-RECHTSPFLEGER/IN (FH)
Diplom-Rechtspfleger/innen (FH) nehmen bei den
Gerichten die ihnen nach dem Rechtspflegergesetz
zugewiesenen Aufgaben in sachlicher Unabhängigkeit
wahr. Der Aufgabenbereich ist breit gefächert
und umfasst wichtige Teile der Rechtspflege, die im
Wesentlichen ehemals im Verantwortungsbereich
des Richters lagen. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit
liegt in der freiwilligen Gerichtsbarkeit, der streitverhütenden
Rechtspflege. Hierzu gehört bei Amtsgerichten
u. a. die Bearbeitung von Grundbuch-, Nachlass
und Registersachen sowie Vormundschafts-,
Familien- und Betreuungssachen. Weiter gehören in
der sog. „streitigen Gerichtsbarkeit“ Tätigkeiten auf
der Rechtsantragstelle zum Arbeitsgebiet. Von großer
Bedeutung ist ferner die Tätigkeit in der Zwangsvollstreckung.
Hier sind selbstständig u. a. die
schwierigen Geschäfte der Pfändung von Forderungen,
der Grundstücksversteigerung sowie der Verfahren
nach der Insolvenzordnung zu bearbeiten.
Bei den Staatsanwaltschaften obliegen den Diplom
Rechtspflegerinnen und -pflegern (FH) in großem
Umfang die Aufgaben der Strafvollstreckung,
was u. a. die Ladung zu Strafantritten, die Berechnung
von Strafzeiten, die Eintreibung von Geldstrafen
oder den Erlass von Vollstreckungshaftbefehlen
umfasst. Neben der Tätigkeit in der Rechtspflege
bietet auch die Justizverwaltung ein breites Spektrum
an Aufgaben, z. B. als Geschäftsleiterin oder
Geschäftsleiter im Auftrag der Behördenleitung die
Regelung des gesamten Dienstbetriebes der jeweiligen
Behörde.
INFO
• Dauer: 3 Jahre
• Lernort: Duale Ausbildung an der Nord-
deutschen Hochschule für
Rechtspflege (HR Nord) in
Hildesheim und an Gerichten
des Landes Niedersachsen, z. B.
am Amtsgericht Verden (Aller)
• Voraussetzung: Hochschul- oder Fachhoch-
schulreife, Erfüllung beamtenrechtlicher
Voraussetzungen
JUSTIZFACHWIRT/IN
Justizfachwirtinnen und -wirte nehmen büroorganisatorische,
verwaltende und rechtsanwendende
Aufgaben wahr. Sie sind überwiegend als Serviceeinheit
in vielen verschiedenen Fachgebieten tätig.
Darüber hinaus sind sie auch Ansprechperson für
ratsuchende Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen
deren besondere Situation und Interessen.
Mit Hilfe moderner Informations- und Kommunikationstechniken
erledigen Justizfachwirtinnen und
-wirte beispielsweise die Aktenverwaltung, die
Anordnung von Zustellungen und Ladungen, die Fertigung
von Schriftstücken, die Aufnahme von Anträgen,
Rechtsmitteln, Rechtsbehelfen und Erklärungen,
die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle und
die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen. In
die Zuständigkeit fallen außerdem Tätigkeiten, die
weitreichende eigene Entscheidungen und eine
selbstständige Sachbearbeitung erfordern wie z. B.
die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen
von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen, die Berechnung
und Festsetzung der Entschädigung für
Zeugen und Sachverständige, die Festsetzung der
Vergütung aus der Staatskasse, die Berechnung von
Reisekosten sowie die Berechnung und Einziehung
von Gerichtskosten. Als wichtige Kontaktstelle zwischen
Bürger/innen und Justiz erfordert der Beruf
neben vielseitigen Fachkenntnissen auch Kooperations
und Kommunikationsbereitschaft, Sorgfalt
und – wegen des steten Umgangs mit dem Publikum
– ein gutes Einfühlungsvermögen. Nach einer Probezeit
von in der Regel drei Jahren erfolgt die Übernahme
in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
INFO
• Dauer: 2 ½ Jahre
• Lernort: Duale Ausbildung am
Landgericht Hannover oder
Lüneburg und an Gerichten
des Landes Niedersachsen
z. B. Amtsgericht Verden (Aller)
• Voraussetzung: Realschulabschluss