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SOZIALES ENGAGEMENT IN FREIWILLIGENDIENSTEN
BUNDESFREIWILLIGENDIENST (BFD), FREIWILLIGES SOZIALES JAHR (FSJ),
FREIWILLIGES ÖKOLOGISCHES JAHR (FÖJ)
Alle drei gesetzlich geregelten Freiwilligendienste
verfolgen das gleiche Ziel und sind beinahe identisch
ausgestaltet. Du kannst Dich für andere engagieren
und machst dabei erste Berufserfahrungen, findest
mehr über Deine Stärken heraus oder verbesserst sogar
Deine Sprachkenntnisse. Wenn Du die Zeit bis
zum Ausbildungs- oder Studienbeginn sinnvoll überbrücken
möchtest, kannst Du in Einrichtungen, Projekten
oder Organisationen einen Dienst leisten und
Dich somit ehrenamtlich für das Allgemeinwohl einsetzen.
Das Aufgabenspektrum deckt soziale und
ökologische Bereiche ab, aber auch Sport, Integration
und Kultur. Du kannst z. B. in der Kinder- und Jugendarbeit,
in der Gesundheits- und Altenpflege, im Sportverein,
in einer kulturellen Einrichtung oder Schule, in
Umwelt- und Naturschutz-Verbänden oder in der
Landschafts- und Denkmalpflege arbeiten.
Falls Du studieren möchtest, lohnt es sich, vor dem
Dienst nach einem Studienplatz zu suchen. Dein Platz
an der Hochschule bleibt Dir erhalten. Bei bestimmten
Studiengängen erkennt die Hochschule den Dienst
als Vorpraktikum an oder rechnet ihn als Wartezeit an.
Frag dazu bei entsprechender Hochschule nach.
Bei vielen Freiwilligendiensten erhältst Du einen Freiwilligenausweis,
mit dem es bestimmte Vergünstigungen
gibt. Daneben gibt es für diese Freiwilligendienste
ein Taschengeld. Dieses sowie weitere
Leistungen werden zwischen den Freiwilligen und ihrer
Einsatzstelle vereinbart. Beiträge für Renten-, Unfall,
Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
werden übernommen. Zudem haben Deine Eltern Anspruch
auf Kindergeld. Nach Abschluss des Freiwilligendienstes
wird dir ein qualifiziertes Zeugnis ausgestellt.
Du bewirbst Dich in der Regel bei einer sogenannten
Einsatzstelle, an der Du Deinen Dienst leistest. Einsatzstellen
sind beispielsweise Sportvereine, Museen,
Alten- und Pflegeheime oder Kindertagesstätten. Auf
den Internetseiten der Anbieter kannst Du in der Regel
nach freien Plätzen suchen.
INFO
• Dauer: i. d. R. 12 Monate, mindestens 6
und höchstens 18 Monate,
Ausnahme: bis zu 24 Monate
• Voraussetzung: Vollendung der
Vollzeitschulpflicht
• FSJ/ FÖJ: Altersgrenze Vollendung
des 27. Lebensjahres,
auch im Ausland absolvierbar
• BFD: keine Altersbegrenzung,
nur in Deutschland absolvierbar
• Mehr Infos: www.bundesfreiwilligendienst.de;
www.bmfsfj.de
/lebenshilfe-rotenburg-verden.de
/www.bmfsfj.de