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GERICHTSVOLLZIEHER/IN
Gerichtsvollzieher/innen nehmen vielseitige Aufgaben
innerhalb des Zwangsvollstreckungsrechts
wahr. Zu ihren Aufgaben gehören u. a. Pfändungen
und Versteigerungen von beweglichen Sachen, Zustellungen,
Abnahme der Vermögensauskunft von
zahlungsunfähigen Schuldnern sowie die Zwangsräumung
von Wohnungen.
Gerichtsvollzieher/innen gehören einem Amtsgericht
an und regeln ihren Geschäftsbetrieb weitgehend
selbstständig. Dazu gehört der Unterhalt eines
Geschäftszimmers am Amtssitz – also nicht im
Gericht selbst – und die Beschäftigung von Bürohilfen
zur Unterstützung. Als wichtige Kontaktstelle
zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der
Justiz hängt es oft vom Geschick des Gerichtsvollziehers
oder der -vollzieherin ab, ob die Justiz ihre
Aufgaben erfüllen kann und die Bevölkerung, wenn
sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten
Erwartungen an die Justiz nicht enttäuscht wird.
Der Beruf erfordert neben vielseitigen Fachkenntnissen
auch ein gutes Einfühlungsvermögen, Kommunikationsbereitschaft,
eine hohe Belastbarkeit
– insbesondere im Außendienst – sowie eine ausgeprägte
Fähigkeit zur Organisation von Arbeitsabläufen.
INFO
• Dauer: 2 Jahre
• Lernort: Duale Ausbildung am Amts-
gericht Hannover und an
Gerichten des Landes Nieder-
sachsen z. B. Amtsgericht
Verden (Aller)
• Voraussetzung: Abgeschlossene,
dem Beruf förderliche
Ausbildung und dreijährige
Berufserfahrung
/www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de